Was erwartet Sie?
Normalerweise läuft es so ab: Sie machen einen Termin beim Gesundheitsamt aus, müssen dort hinfahren, vielleicht warten, bis Sie drankommen. Sie weisen sich aus und bezahlen. Dann sehen Sie einen Film an. Im Anschluss wird die Bescheinigung ausgestellt und Sie machen sich auf den Weg nach Hause.
Zuviel Aufwand?
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass neben dem Gesundheitsamt selbst auch durch das Gesundheitsamt beauftragte Ärzte die Erstbelehrung (und natürlich die Folgebelehrungen) durchführen dürfen. Frau Martina Lutz M.A. ist vom Gesundheitsamt Deggendorf (örtliche Zuständigkeit) mit der Durchführung von Belehrungen nach §§ 42, 43 IfSG beauftragt.
Alles, was Sie für die Erstbelehrung brauchen, ist ein Internetzugang und ein Endgerät mit Kamera (z.B. Laptop oder Handy), über den Sie einen kurzen Film ansehen und einen Test absolvieren können. Planen Sie dafür ca. 20 Minuten Zeit ein. Die Kamera benötigen Sie auch für den KI-basierten Online ID-Check.
Benötigen Sie nur die Folgebelehrung, so genügt ein Internetzugang. Sie sehen sich den Film an, beantworten ein paar Fragen (zum Ankreuzen) und können sich anschließend sofort die Bescheinigung herunterladen.